Sorgerecht Information, Beratung und Unterstützung in Fragen der Obsorge und deren Gestaltung. Mitunter gibt es auch seitens des Familiengerichts oder durch Anwälte für Familienrecht die Möglichkeit, sich einer Sorgerechts-Beratung zu unterziehen. Benötigen Sie Beratung zu folgenden Themen: elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern, Sorgerecht allgemein, Beurkundung der Sorgeerklärungen oder Erteilung von Bescheinigungen über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen dann kontaktieren Sie bitte das Jugendamt unter den angegeben Kontaktdaten und vereinbaren Sie einen Termin.
Abgesehen von der Beratung und der Beistandschaft sind auch Sorgerechtsfragen ein wesentliches Aufgabenfeld von Jugendämtern. Sie haben Anspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt, das Sie beim Entwickeln einer guten Regelung unterstützt. Mehr dazu unter Unterstützung, Beratung und Beistand.
Zudem unterstützen wir Sie dabei, Trennungen möglichst schmerzfrei für Ihre Kinder zu gestalten.